2G in allen Indoor-Sportstätten ab 25. November
24. 11. 2021
Ab dem 25. November gilt für jegliche Indoor-Sportstätten die 2G-Regelung in Hessen.
Das bedeutet, dass nur noch folgende Personengruppen Zutritt haben:
- Geimpfte
- Genesene
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sofern
- ein entsprechender ärztlicher Nachweis UND
- ein offizieller Antigen-Test (max. 24 Stunden alt) oder ein PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorliegen
- Kinder unter 6 Jahren und Kinder vor der Einschulung (kein Test und keine Impfung notwendig)
- Kinder unter 18 Jahren (hier genügt das Testheft aus der Schule)
Wir bitten um Beachtung.