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Neue Corona-Regelungen

22. 08. 2021

Nach den neusten Entscheidungen der Hessischen Landesregierung gelten ab sofort die folgenden Regeln für unseren Sportbetrieb:

 

  • Der Zutritt zum Sportgelände ist ab sofort nur noch für Geimpfte, Genesene oder Getestete erlaubt. Die Nachweise sind wie folgt geregelt:
    • Impfung
      • digital oder per Zertifikat, letzte notwendige Teilimpfung mindestens vor 14 Tagen 
    • Genesung
      • Vorlage eines entsprechenden Nachweises
    • Test
      • maximal 48 Stunden alter negativer PCR-Test oder maximal 24 Stunden alter negativer Antigen-Test von einer offiziellen Teststelle
      • Für Schülerinnen und Schüler gilt ab Schulstart
        das in der Schule angelegte Testheft als Nachweis.
      • Ein Selbsttest, der unter Aufsicht des ÜL durchgeführt wird, sofern der ÜL beschließt, dass dies in seiner Gruppe umsetzbar ist und die Verantwortung dafür übernimmt.
  • Die einzige Ausnahme hiervon sind Kinder unter 6 Jahren.
  • Die Überprüfung der Nachweise erfolgt bitte durch die Übungsleiter der Gruppen bzw. wird durch die Abteilungsleitungen organisiert, wenn Gruppen ohne Trainer stattfinden
  • Alle bisherigen Abstands- und Maskenregelungen gelten weiterhin

 

Wir bitten um Beachtung

 

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