Neue Corona-Regelungen
22. 08. 2021
Nach den neusten Entscheidungen der Hessischen Landesregierung gelten ab sofort die folgenden Regeln für unseren Sportbetrieb:
- Der Zutritt zum Sportgelände ist ab sofort nur noch für Geimpfte, Genesene oder Getestete erlaubt. Die Nachweise sind wie folgt geregelt:
- Impfung
- digital oder per Zertifikat, letzte notwendige Teilimpfung mindestens vor 14 Tagen
- Genesung
- Vorlage eines entsprechenden Nachweises
- Test
- maximal 48 Stunden alter negativer PCR-Test oder maximal 24 Stunden alter negativer Antigen-Test von einer offiziellen Teststelle
- Für Schülerinnen und Schüler gilt ab Schulstart
das in der Schule angelegte Testheft als Nachweis. - Ein Selbsttest, der unter Aufsicht des ÜL durchgeführt wird, sofern der ÜL beschließt, dass dies in seiner Gruppe umsetzbar ist und die Verantwortung dafür übernimmt.
- Impfung
- Die einzige Ausnahme hiervon sind Kinder unter 6 Jahren.
- Die Überprüfung der Nachweise erfolgt bitte durch die Übungsleiter der Gruppen bzw. wird durch die Abteilungsleitungen organisiert, wenn Gruppen ohne Trainer stattfinden
- Alle bisherigen Abstands- und Maskenregelungen gelten weiterhin
Wir bitten um Beachtung